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Unserer Erfahrung nach verfügen viele Rechtsanwälte über wenig Kenntnisse im Bereich Pfandrecht und der Pfandrechtsverwertung. Deshalb werden häufig schon zu Beginn des Vefahrens die Weichen falsch gestellt und für den Mandanten nicht mehr zu korrigierende kostenspielige Fehler gemacht. Wir sind keine Rechtsanwälte und führen deshalb keine Rechtsberatung durch. Aber wir haben in unserem Unternehmen eine Volljuristin und greifen bei unklaren Situationen außerdem auf den Rat eines auf dem Gebíet des Versteigerungsrechtes versierten Rechtsanwaltes zurück. Bevor Sie dem Anwalt endgültig die Vollmacht erteilen Sie zu vertreten können wir Ihnen deshalb nur raten

diesem unbedingt nachfolgende Fragen zu stellen:

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