UM IHR PFANDRECHT WAHRZUNEHMEN
- benötigen Sie keinen Rechtsanwalt,
- müssen Sie keine anwaltlichen Briefe schreiben lassen,
- müssen Sie keine Mahnverfahren anstrengen,
- Sie müssen nicht vor Gericht klagen,
- Sie benötigen kein Vollstreckungsurteil
- und müssen keinen einen sonstigen Gerichtsbeschluss erwirken
- und Sie brauchen keinen Gerichtsvollzieher
SIE WOLLEN DENNOCH EINEN ANWALT KONSULTIEREN?
Unserer Erfahrung nach verfügen viele Rechtsanwälte über wenig Kenntnisse im Bereich Pfandrecht und der Pfandrechtsverwertung. Deshalb werden häufig schon zu Beginn des Vefahrens die Weichen falsch gestellt und für den Mandanten nicht mehr zu korrigierende kostenspielige Fehler gemacht. Wir sind keine Rechtsanwälte und führen deshalb keine Rechtsberatung durch. Aber wir haben in unserem Unternehmen eine Volljuristin und greifen bei unklaren Situationen außerdem auf den Rat eines auf dem Gebíet des Versteigerungsrechtes versierten Rechtsanwaltes zurück. Bevor Sie dem Anwalt endgültig die Vollmacht erteilen Sie zu vertreten können wir Ihnen deshalb nur raten
diesem unbedingt nachfolgende Fragen zu stellen:
- ob er über Erfahrung im Bereich Pfandrecht verfügt und ob er schon ähnliche Speditionspfandrechtsfälle erfolgreich bearbeitet hat
- welche einzelnen rechtlichen Schritte er zu gehen gedenkt und was Sie dies kosten wird
- was Sie seine Beauftragung in Ihrem Fall inklusive eventueller Vergleichs- und Gerichtskosten definitiv kosten wird
- wie lange im Falle einer gerichtlichen Klärung Ihres Falles das Verfahren längstenfalls dauern wird
- ob er bereit ist sich zu einen fixen Termin zu verpflichten bis wann er Ihre Forderung beigetrieben hat