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Über das gesetzliche Speditionspfandrecht

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IHR VORTEIL BEI FÄLLIGEN FORDERUNGEN

Im Vergleich zu allen anderen Möglichkeiten bedeutet das richtige Nutzen des gesetzlichen Speditions- und Lagerpfandrecht für Speditions- und Logistikbetrieben, der einfachste, schnellste, kostengünstigste und rechtssicherste Weg fällige Forderungen beizutreiben.

ES GEHT UM IHR GELD

Speditions- und Logistikunternehmen sind kapital- und personalintensiv. Sie stehen in hartem Wettbewerb und können sich deshalb am Markt nur mit knapp kalkulierten Margen behaupten. Laut Verkehrsrundschauindex sind die Fuhrunternehmen von der Kostenseite derzeit einem Druck ausgesetzt, wie es ihn womöglich noch nie gegeben hat. Sie sind auf pünktlichen Zahlungseingang und somit auf ein effektives Forderungsmanagement angewiesen.

Der Zahlungsausfall ist für alle beteiligten Parteien in der Regel ein außerordentlicher Vorgang. Fehler die jetzt gemacht werden, können erhebliche Auswirkungen haben. Trotzdem werden hierbei immer wieder voreilig,- zum Teil aus verständlichen emotionellen Beweggründen- Entscheidungen getroffen die erhebliche Auswirkungen haben. Die meisten Fehler sind zu vermeiden, indem man die Forderungsrealisierung miitels Speditions- oder Lagerpfandrecht in Zusammenarbeit mit einem Profi sorgfältig plant und durchführt.

KURZINFORMATION- SCHNELLEINSTIEG

Sie wollen sich schnell darüber informieren wie Sie Ihr gesetzliches Speditionspfandrecht nutzen können:

Was wird benötigt um eine Speditionspfandrechtsverwertung rechtswirksam durchführen zu können.
1. Fällig gestellter Rechnung und Mahnung in Kopie
2. Beleg über die Information des Schuldners Androhung des Speditionspfandrechts. (Kann mit auf der Mahnung vermerkt sein.) Dabei Fristen beachten: 4 Wochen bei privaten Schuldnern, 1 Woche bei gewerblichen Schuldnern
3. Auflistung des Pfandguts (Digitalfotos wären hilfreich)
4. Versteigerungsauftrag
5. Terminabstimmung
6. Abstimmung über den Versteigerungsort
7. Stromanschluß und Tisch für Drucker und Rechner


Gesetzliche Grundlage:

Allgemeine Vorschriften §§ 1204 ff BGB 1241 BGB: Definition Pfandrecht an beweglichen Sachen. Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubigiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen. Spezielle Pfandrechtsvorschriften im HGB: § 441 HGB: Frachtvertrag, § 464 HGB: Speditionsvertrag, § 475b HGB: Lagervertrag.

Voraussetzung für das Entstehen

des Pfandrechtes des Frachtführers und des Lagerhalters. Rechtmäßiger Fracht-, Spedition- oder Lagervertrags wie z. B. Fracht, Lagergeld. Besitz ( = die tatsächliche Herrschaft an einer Sache). Die Fälligkeit der Forderung ist eingetreten.

Welche Forderungen sind gesichert?

Grundsätzlich bei allen konnexen Forderungen. Bei inkonnexen Forderungen muß überprüft werden.
Unterscheidung zwischen konnexen und inkonnexen Forderungen:

Gegenstände

An welchen Gegenständen entsteht das Pfandrecht?

Eigentumsfrage

Ausübung des Pfandrechts

1. durch Zurückbehaltung der Güter (Pfandrecht als Druckmittel)
2. durch Verwertung der Güter, es bedarf keines Schuldtitels. Das Speditionspfandrecht ist nicht davon anhängig, dass man einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner hat. Um das gesetzliche Pfandrecht wahrzunehmen benötigt der Spediteur keinen Rechtsanwalt. Der Vefahrensweg ist so kostengünstig und ermöglicht eine zeitnahe Realsierung der Forderung.

Voraussetzung

Erlöschen des Pfandrechts

Mit Erfüllung der der gesicherten Forderung.
Aufhebung durch Erklärung des Gläubigers.
Verlust des Besitzes am Pfand, z. B. mit der Rückgabe an den Auftraggeber.
Mit der Auslieferung an den Empfänger. AUSNAHME: wenn das Pfand innerhalb von 3 Tagen nach der Auslieferung gerichtlich geltend gemacht wird und der Empfänger noch im Besitz ist.( § 441 III iV. mit § 442 I 2 HGB)
Durch rechtmäßige Veräußerung.

Durchführung der Verwertung

Eine Pfandrechtsverwertung ist ein hoheitlicher Akt. Nach § 1235 Abs. 1 BGB ist der Verkauf des Pfandes, im Wege der öffentlichen Versteigerung zu bewirken. Diese wird nach einem reguliertem Verfahren durch eine zur Pfandrechtsverwertung autorisierte Person durchgeführt. Die Pfandrechtsversteigerung wird von dem Pfandgläubiger, vertreten durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer, aufgrund der im Pfandrecht enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung im Namen und für Rechnung des Eigentümers vorgenommen.

Verhinderung der Verwertung durch den Schuldner

Kosten

Die bei einer Pfandrechtsverwertung entstehenden Kosten werden der Forderung zugeschlagen und so beim Versteigerungserlös in Anrechnung gebracht. Ein Auktionshaus finanziert sich über die sogenannte Einlieferungsgebühr die vom Auftraggeber zu leisten ist und das Aufgeld dass der erfolgreiche Bieter auf den Zuschlagspreis zu entrichtet. Kein Fall gleicht dem andern. Deshalb muß jede Versteigerung eigens kalkuliert werden. Rufen Sie uns an! Tel. 08027 9089928

Sind noch Fragen offen? Sie können uns immer anrufen. Tel. 08027 9089928 oder nutzen Sie das Kontaktformular:

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öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer
Für die Durchführung öffentlicher Versteigerungen nach den Vorschriften des BGB und HGB für Pfand- und Notverkäufe stehen öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer zur Verfügung. Weil der jeweilige Eigentümer des Versteigerungsgutes keinen Einfluss auf Preis und Mindestgebot nehmen kann, werden sie benötigt. Dieser muss sich auf die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Versteigerers verlassen können. Er ist darauf vereidigt seine Aufgaben des gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Der allgemein öffentlich bestellte vereidigte Versteigerer ist befugt (Legaldefinition in § 383 Bürgerliches Gesetzbuch), die öffentliche Versteigerung von beweglichen Sachen und Wertpapieren aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchzuführen. Ist der Versteigerer nur für bestimmte Arten der Versteigerung (z. B. Maschinen, Kunstgegenstände oder Briefmarken) öffentlich bestellt und vereidigt, darf er ebenfalls nur in dem sachlich beschränkten Umfang Versteigerungen durchführen. Werden andere Personen beauftragt, liegt keine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 BGB vor. (Marx/Arens ebda)
bar getägtigte Verwertungen
§ 1238 BGB Verkaufsbedingungen (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort in bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht.
§ 142 InsO Bargeschäft. Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Leistung in sein Vermögengelangt, ist nur anfechtbar, wenn die Voraussetzung des § 133 Abs. 1 InsO gegeben sind.
§ 935 BGB ist der Erwerb in einer öffentlichen Versteigerung
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1)
Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 943 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbar Besitzer war, dann, wenn die Sache Besitzer die Sache abhanden gekommen war.

(2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege der öffentlichen Versteigerung veräußert werden.
Rückschlagsperre
§ 129 InsO Grundsatz. (1) Eine Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommmen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiliegen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 InsO anfechten.
(2) Eine Unterlassungserklärung steht einer Rechtshandlung gleich.
Kostenseite
Laut Verkehrsrundschau-Index vom 23.09.2011 in der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND stiegen die Transportpreise binnen eines Jahres zwar um 4,6 %, aber im gleichen Zeitraum kletterten die Kosten um 5,8 %.
einfachste, schnellste, kostengünstigste und rechtssicherste
Vorteil 1: Das Speditionspandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht. Deshalb müssen Sie keinen Rechtsanwalt einschalten. Sie müssen nicht klagen.
Vorteil 2. In maximalst 4 1/2 Wochen nach Kontaktaufnahme könnten Sie Ihre fällige Forderung beigetrieben haben.
Vorteil 3. Es fallen keine Inkassogebühren oder Anwaltshonorare an.
Vorteil 4. Die Verwertung von Pfandrechten mittels öffentlicher Versteigerung oder freihändigen Verkaufs durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer ist der vom Gesetzgeber laut BGB vorgesehene Weg. Außerdem: Nach § 935 BGB sind alle in einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände immer gutgläubig erworben. Auch das schützt vor Regressansprüchen.

Über das gesetzliche Speditionspfandrecht Spediteure haben nach § 464 HGB ein gesetzliches Pfandrecht an dem Frachtgut u. a. wegen der Fracht, der Provisionen, der Auslagen und Verwendungen § 410 HGB. Frachtführer....

Wird ein Rechtsanwalt benötigt? Um Ihr Speditionspfandrecht zu nutzen benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, müssen Sie keine anwaltlichen Briefe schreiben lassen, müssen Sie keine Mahnverfahren anstrengen, Sie müssen nicht vor Gericht klagen, Sie benötigen kein Vollstreckungsurteil .....

Verwertungsvoraussetzungen Voraussetzung für das Entstehen des Pfandrechtes Fällen ist, dass der Spediteur, Lagerhalter und Frachtführer im Besitz der Sache ist, insbesondere mittels Ladescheins darüber verfügen kann. (Marx/Arens ebda)

Besondere Bestimmungen Nach § 936 BGB ist der Erwerb in einer öffentlichen Versteigerung immer gutgläubig. Das schützt den Auftraggeber vor Regressansprüchen .......

Freihändiger Verkauf Bei beweglichen Sachen (§ 1235 Abs. 2 BGB) und Orderpapieren(§1295 BGB) wie Wechsel und handelsrechtliche Orderpapiere (§ 368 HGB) findet die Verwertung der Pfänder, sofern sie keinen Börsen und Marktwert haben, nicht durch....

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