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Leitfaden Speditionspfandrechtversteigerung

Ein Kunde bezahlt seine Rechnung nicht.

Sie haben Ware von ihm im Lager.

Sie machen ihm gegenüber Speditionspfandrecht geltend (kann z.B. durch formlosen Brief erfolgen).

Sie haben jetzt die Verfügung über seine Ware in ihrem Lager.

Sie setzen sich mit uns in Verbindung und schließen einen Versteigerungsvertrag mit uns ab.
Gemeinsam legen wir einen Versteigerungstermin für die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Versteigerung fest und melden diesen beim Ordnungsamt und der zuständigen IHK an.

Der Schuldner wird über diesen Termin informiert.

Wir bewerben die Versteigerung bei unseren Kunden, in der Presse und im Internet.

Wir schalten eine geeignete Anzeige um die Öffentlichkeit herzustellen.

Wir führen den gesetzliche vorgeschriebenen zweistündigen Besichtigungstermin und die öffentliche Versteigerung durch.

Den die Forderung überschiessende Betrag wird von uns bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts einbezahlt.

Wir rechnen zeitnah mit Ihnen ab.

Disclaimer: Diese Website wurde von DIE AUKTIONSPROFIS Ostermayer & Gold GbR ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Etwaige darin enthaltene Aussagen zu rechtlichen und steuerlichen Sachverhalten sind weder als Rechts- noch als Steuerberatung anzusehen. Obwohl diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde ist nicht auszuschließen, dass sie unvollständig ist oder Fehler enthält. Darüber hinaus weist Ostermayer & Gold GbR darauf hin, dass das Urheberrecht über sämtliche Inhalte bei ihnen liegt.