Welche Forderungen sind gesichert?
Unterscheidung zwischen konnexen und inkonnexen Forderungen:
- Konnexe Forderungen: Forderungen und Gut müssen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen
- Inkonnexe Forderungen: Forderungen und Gut stehen in keinem rechtlicfhen Zusammenhang
Für konnexe Forderungen gilt:
- uneingeschränkte Sicherung von konnexen Forderungen aus dem (einheitlichen) Vertrag, auch wenn die Forderung auf eine Teilsendung bezogen ist, die schon vor längerer Zeit abgeliefert wurde
- es ist unerheblich, ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige, bedingte oder nicht fällige Ansprüche gegen wärtige oder zukünftige, bedingte oder noch nicht fällige Ansprüche gegen den Absender oder Empfänger handelt.
- keine Sicherung von Forderungen Dritter, da sie nicht dem Frachtvertrag entspringen
- keine Sicherung von Forderungen aus Delikt (§ 823 ff BGB), Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff BGB) oder ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 ff BGB)
Für inkonnexe Forderungen gilt:
- Inkonnexe Forderungen werden nur gesichert, wenn sie unbestritten sind, es also keine bzw. nur abwegige oder nur unsubstantiierte Einwendungen gibt oder wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde.
- Forderungen aus Frachtverträgen/Lagerverträgen/Speditionsverträgen, die sich auch gegen den Empfänger richten können.
Disclaimer: Diese Website wurde von DIE AUKTIONSPROFIS Ostermayer & Gold GbR ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Etwaige darin enthaltene Aussagen zu rechtlichen und steuerlichen Sachverhalten sind weder als Rechts- noch als Steuerberatung anzusehen. Obwohl diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde ist nicht auszuschließen, dass sie unvollständig ist oder Fehler enthält. Darüber hinaus weist Ostermayer & Gold GbR darauf hin, dass das Urheberrecht über sämtliche Inhalte bei ihnen liegt.

