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Verzichten Sie nie und unter keinen Umständen!!

Aus vielfacher Erfahrung vorangestellt: Verzichten Sie nie und unter keinen Umständen auf Ihr gesetzliches Speditions- oder Lagerpfandrecht. Insbesondere nicht gegenüber Insolvenzverwaltern. Die konsequente Nutzung des Speditionspfandrechtes ist unseres Wissens nach der schnellste und einfachste Weg fällig gestellte Forderung zu realisieren. Geben Sie deshalb Ihren wichtigsten Trumpf bei der Forderungsrealisierung nicht aus der Hand. Es hat sich gezeigt, daß ansonsten Spediteure, Logistiker oder Lagerhalter am Ende fast immer die Benachteilgten sind. Das Speditionspfandrecht ermöglicht Ihnen bei zahlungsunwilligen Auftraggebern legal, schnell und günstig an das Ihnen zustehende Geld zu kommen.

ACHTUNG PROZESSRISIKO

Eine selbst durchgeführte freihändige Verwertung nach den ADSp kann zu Schadensersatzklagen führen. Aus jüngster Erfahrung, in einer Speditionspfandrechtssache als Gutachter von einem Oberlandesgericht bestellt, wissen wir, das Gerichte zur freihändigen Verwertung eine andere Rechtsaufassung haben können. Das kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Gehen Sie kein Risiko ein und überlassen Sie die Realisierung Ihrer Forderung Profis. Schalten Sie nur zur Pfandrechtsverwertung berechtigte Personen ein.

Transparenz durch Internet.

Im Zeitalter des Internets ist es auch für Ihre Schuldner ein Einfaches, sich über Ihre Rechte schnell und kostenlos zu informieren. Eine auf den ersten Blick vermeintlich günstige und schnelle Lösung auf dem kurzen Weg kann zum Bumerang werden. Ebenso können Auffanggeschäfte zur Warenübernahme mit durch den Schuldner vorgeschlagenen Unternehmen von Insolvenzverwaltern mit Erfolg angefochten zu werden. Die Methode "Augen zu und durch" kann mitunter existenzbedrohende Folgen haben.

Disclaimer: Diese Website wurde von DIE AUKTIONSPROFIS Ostermayer & Gold GbR ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Etwaige darin enthaltene Aussagen zu rechtlichen und steuerlichen Sachverhalten sind weder als Rechts- noch als Steuerberatung anzusehen. Obwohl diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde ist nicht auszuschließen, dass sie unvollständig ist oder Fehler enthält. Darüber hinaus weist Ostermayer & Gold GbR darauf hin, dass das Urheberrecht über sämtliche Inhalte bei ihnen liegt.